Gesetze / QEWV · BGBl I 2021, 1832 (4832)
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
25 Normen · ausgefertigt 07.06.2021 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Qualifizierte Verbraucherverbände
- Unterabschnitt 1 · Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
- § 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- § 3 Angaben zu den Organmitgliedern
- § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- § 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- § 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
- Unterabschnitt 2 · Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
- § 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
- Abschnitt 2 · Qualifizierte Wirtschaftsverbände
- Unterabschnitt 1 · Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- § 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- § 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- § 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- § 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- § 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
- Unterabschnitt 2 · Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
- Abschnitt 3 · Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- § 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
- § 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
- Abschnitt 4 · Jährliche Berichtspflichten
- § 22 Inhalt der Berichtsplichten
- § 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
- Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
- § 24 Ordnungswidrigkeiten
- § 25 Inkrafttreten