Gesetze / QEWV · BGBl I 2021, 1832 (4832)

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden

25 Normen · ausgefertigt 07.06.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Qualifizierte Verbraucherverbände
  3. Unterabschnitt 1 · Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
  4. § 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  5. § 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
  6. § 3 Angaben zu den Organmitgliedern
  7. § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
  8. § 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
  9. § 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
  10. Unterabschnitt 2 · Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
  11. § 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
  12. § 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
  13. § 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
  14. Abschnitt 2 · Qualifizierte Wirtschaftsverbände
  15. Unterabschnitt 1 · Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
  16. § 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  17. § 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
  18. § 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
  19. § 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
  20. § 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
  21. § 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
  22. Unterabschnitt 2 · Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  23. § 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
  24. § 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
  25. Abschnitt 3 · Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  26. § 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
  27. § 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
  28. § 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
  29. § 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
  30. Abschnitt 4 · Jährliche Berichtspflichten
  31. § 22 Inhalt der Berichtsplichten
  32. § 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
  33. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
  34. § 24 Ordnungswidrigkeiten
  35. § 25 Inkrafttreten