Gesetze / Rückstellungsabzinsungsverordnung

RückAbzinsV

§ 3 Berechnungsgrundlagen und deren Abkürzungen

Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:

St =Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
Nt =Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 =impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von 1 bis 2.
§ 2 § 4