Gesetze / RückBRTransparenzV · BGBl I 2018, 1090

Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz

10 Normen · ausgefertigt 09.07.2018 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
  3. § 2 Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
  4. § 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
  5. § 4 Verlangen weiterer Auskünfte
  6. § 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
  7. § 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
  8. § 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
  9. § 8 Form der Übermittlung
  10. § 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
  11. § 10 Inkrafttreten
  12. Schlussformel