Gesetze / RückBRTransparenzV · BGBl I 2018, 1090
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz
10 Normen · ausgefertigt 09.07.2018 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
- § 2 Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
- § 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
- § 4 Verlangen weiterer Auskünfte
- § 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
- § 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
- § 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
- § 8 Form der Übermittlung
- § 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
- § 10 Inkrafttreten
- Schlussformel