Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union

RüstKontrG

Art 6

(1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) (weggefallen)

(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Art 5