Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986)

RAG 1986

§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1986 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten27.885 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung28.181 Deutsche Mark.
§ 4 § 6