Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986)
RAG 1986§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1986 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 27.885 Deutsche Mark |
| und | |
| in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 28.181 Deutsche Mark. |