Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 30.709 Deutsche Mark |
| und in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.033 Deutsche Mark. |