Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989§ 8 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1989
RAG 1989Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.