Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1990

RAG 1990

§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten31.661 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung31.995 Deutsche Mark.
§ 4 § 6