Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1990
RAG 1990§ 5 Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 31.661 Deutsche Mark |
| und | |
| in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 31.995 Deutsche Mark. |