Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

RBBSTV_G_2002

Art 1 Zustimmung zum Vertrag

Dem am 25. Juni 2002 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2