Gesetze / Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022
RBSFV 2022§ 1 Fortschreibung der Regelbedarfe für das Jahr 2022
Die Regelbedarfsstufen nach § 8 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet.