Gesetze / Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026
RBSFV 2026§ 3 Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
| gültig im Kalenderjahr | Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende erste Schulhalbjahr | Teilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende zweite Schulhalbjahr |
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| 2026 | 130 | 65 |