Gesetze / Verordnung zur Ausführung des deutsch-griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und Handels-Rechts

RHiGRCAbkAV

Schlußformel

Der Reichsminister der Justiz
Der Reichsminister des Auswärtigen

§ 9