Gesetze / RSAV · BGBl I 1994, 55

Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung

27 Normen · ausgefertigt 03.01.1994 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Gemeinsame Vorschriften
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. § 2 Risikogruppen
  5. § 3 Versicherungszeiten
  6. § 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
  7. § 5 Bekanntmachungen
  8. § 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
  9. Abschnitt 2 · Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
  10. § 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
  11. § 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
  12. § 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
  13. § 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
  14. Abschnitt 3 · Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
  15. § 11 Zuweisungen für das Krankengeld
  16. § 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
  17. § 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
  18. § 14 Risikopool
  19. § 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
  20. § 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
  21. § 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
  22. § 18 Jahresausgleich
  23. § 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
  24. § 20 Prüfung der Datenmeldungen
  25. § 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  26. § 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
  27. Abschnitt 4 · Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
  28. § 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
  29. Abschnitt 5 · Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  30. § 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
  31. § 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
  32. § 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
  33. Abschnitt 6 · Übergangsregelung
  34. § 27 Übergangsregelung
  35. Schlußformel