Gesetze / RSFAV · BGBl I 2021, 4707

Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens

14 Normen · ausgefertigt 15.10.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Aufgaben der Aufsichtsbehörde
  3. § 2 Adressaten von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
  4. § 3 Informationsverlangen der Aufsichtsbehörde
  5. § 4 Anordnungsbefugnis für Unterrichtungen bei drohendem oder eingetretenem Schadensfall
  6. § 5 Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
  7. § 6 Genehmigungspflichten
  8. § 7 Verwarnung und Abberufung von Personen
  9. § 8 Prüfungen in den Geschäftsräumen; Einberufung von Gesellschafterversammlungen
  10. § 9 Grundsätze zur Anlage des Fondsvermögens
  11. § 10 Zulässige Anlagegegenstände und Ausgliederung der Fondsverwaltung
  12. § 11 Treuhänder für das Fondsvermögen
  13. § 12 Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
  14. § 13 Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
  15. § 14 Inkrafttreten