Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
RVermVG§6DV§ 12
Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 1. August 1951 in Kraft.