Gesetze / Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins
RadarPatEVBArt 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.