Gesetze / Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins

RadarPatEVB

Art 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.

Art 2