Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin

RaumAAusbV 2004

§ 6 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 5 § 7