Gesetze / Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung
ReHV§ 5 Steuerrechtliche Wirkung
Die als Zuschuss nach den genannten Voraussetzungen bezogenen Leistungen sind als steuerbare Betriebseinnahmen nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegen insofern der Besteuerung.