Gesetze / Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung ReHV § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 25.06.2023 bis 01.07.2024. Zur aktuellen Fassung → (1) Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.(2) Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.