Gesetze / Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen
ReNoPatAusb-FachEigV§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.