Gesetze / Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen

ReNoPatAusb-FachEigV

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.

§ 1