Gesetze / Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung

RechPensV

§ 29 Erträge aus Kapitalanlagen

Als "Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sind auch die kalkulatorischen Mieten für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten auszuweisen.

§ 28 § 30