Gesetze / Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung

RechPensV

§ 33 Sonstige Steuern

Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.

§ 32 § 34