Gesetze / Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

RechVersV

§ 12 Andere Kapitalanlagen

Im Posten "Andere Kapitalanlagen" sind auch die Ausgleichsforderungen aus der Währungsreform von 1948 auszuweisen. Die "Anderen Kapitalanlagen" sind im Anhang zu erläutern, wenn sie einen größeren Umfang haben.

§ 11 § 13