Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
RechZahlV§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.