Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

RechZahlV

§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich

Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.

§ 19 § 21