Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

RechZahlV

§ 23 Provisionserträge – Posten 5

Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.

§ 22 § 24