Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Reformstaatsvertrag

§ 1

Dem am 25. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Reformstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2