Gesetze / Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
RegBkPlG§ 1 Regionalplanung
Regionalplanung ist die übergeordnete und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region. Die Regionalpläne (§ 2) geben den überörtlichen Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor. Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Fortschreibung und Aufhebung der Regionalpläne wirken Land, Regionale Planungsgemeinschaften (§ 4), Gemeindeverbände und Gemeinden nach Maßgabe dieses Gesetzes zusammen.