Gesetze / Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung

RegBkPlG

§ 11a Fortgeltung der Beschlüsse

Vor dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 beschlossene Satzungen können der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung und Bekanntmachung vorgelegt werden, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung durch die Regionalversammlungen bedarf.

Abschnitt 2

Braunkohlen- und Sanierungsplanung

§ 11 § 12