Gesetze / Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
RegBkPlG§ 20 Informationspflicht
Die Landesplanungsbehörde informiert den Braunkohlenausschuss regelmäßig über die ordnungsgemäße Umsetzung der Braunkohlen- und Sanierungspläne.
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