Gesetze / ReiseKfmAusbV 2011 · BGBl I 2011, 953

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

11 Normen · ausgefertigt 19.05.2011 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  4. § 3 Struktur der Berufsausbildung
  5. § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  6. § 5 Durchführung der Berufsausbildung
  7. § 6 Zwischenprüfung
  8. § 7 Abschlussprüfung
  9. § 8 Zusatzqualifikationen
  10. § 9 Prüfung der Zusatzqualifikationen
  11. § 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  12. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) – Sachliche Gliederung –
  14. Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) – Zeitliche Gliederung –