Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

ReiseKfmAusbV 2011

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3