Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottGABest§ 29
Die Lotterie- und Sportwettensteuer wird von den Finanzämtern verwaltet.
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RennwLottGABestDie Lotterie- und Sportwettensteuer wird von den Finanzämtern verwaltet.