Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottGABest§ 7
Über die Erlaubnis ist dem Buchmacher sowie jedem Gehilfen als Ausweis eine Urkunde auszustellen, aus der sich die Nebenbestimmungen der Erlaubnis ergeben.
Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung
RennwLottGABestÜber die Erlaubnis ist dem Buchmacher sowie jedem Gehilfen als Ausweis eine Urkunde auszustellen, aus der sich die Nebenbestimmungen der Erlaubnis ergeben.