Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin

RestMeistPrV

§ 7 Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.

§ 6 § 8