Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin

RevjAusbV 2010

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2