Gesetze / Fünfundvierzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
RheinSchPVAbwV 45§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2027 außer Kraft.