Gesetze / Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)

RheinSchPersV 2023

Anlage 1 Tauglichkeitsnachweis in der Binnenschifffahrt (Muster)

(Anlageband zum BGBl. 2023 II Nr. 105, S. 37;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Name, Vorname (ggf. Geburtsname) des Untersuchten




Geburtsdatum und -ort




Ausgewiesen durch



Name und Vorname des untersuchenden Arztes




Anschrift




Telefonische Erreichbarkeit


Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Tauglichkeit gemäß den ES-QIN Standards für medizinische Tauglichkeit (allgemeine Tauglichkeit, Sehvermögen und Hörvermögen) mit den folgenden Ergebnissen untersucht:

□   Dauerhaft untauglich
□   Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis _______________
□   Tauglich ohne Einschränkungen
□   Tauglichkeit befristet bis ______________
□   Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen (Code gemäß ES-QIN)
□   01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
□   02 Hörhilfe erforderlich
□   03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
□   04 Kein Alleindienst im Steuerhaus
□   05 Nur bei Tageslicht
□   06 Keine Navigationsaufgaben zulässig
□   07 Beschränkt auf ein einzelnes Fahrzeug namens ______________________
□   08 Beschränkter Bereich _________________________
□   09 Beschränkte Aufgabe _________________________
□   Tauglich, sofern das Schifferpatent nach Richtlinie 96/50/EG vor dem 1. April 2004 ausgestellt wurde
Stempel
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Datum und Unterschrift des Arztes







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§ 20.11