Gesetze / Rindfleischetikettierungsgesetz

RiFlEtikettG

§ 5 Gebühren

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen von den zuständigen Stellen vorzunehmen sind, werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.

§ 4a § 6