Gesetze / Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern

RindZLpV

§ 1a

Die für die Erteilung der Besamungserlaubnis zuständige Behörde veröffentlicht bei Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden, das Ergebnis der nach § 1 Abs. 1 Satz 5 durchgeführten Untersuchungen.

§ 1 § 2