Gesetze / Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern
RindZLpV§ 1a
Die für die Erteilung der Besamungserlaubnis zuständige Behörde veröffentlicht bei Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden, das Ergebnis der nach § 1 Abs. 1 Satz 5 durchgeführten Untersuchungen.