Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekosten-Trennungsgeldzuständigkeitsübertragungsverordnung MP

RkTrZÜVMP

§ 2 Vertretung bei Klagen

Im Rahmen der Übertragung der Zuständigkeit nach § 1 wird die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg ermächtigt, den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Dies gilt auch für Anträge in einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

§ 1 § 3