Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MASGF

RkZÜVMASGF

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt in Bezug

auf das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am Tag nach der Verkündung,

auf das Landesamt für Soziales und Versorgung am 1. Juni 2010 sowie

auf das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit am 1. August 2010

in Kraft.

Potsdam, den 26. März 2010

Der Minister für Arbeit,

Soziales, Frauen und Familie

Günter Baaske

§ 3