Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MASGF
RkZÜVMASGF§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt in Bezug
auf das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am Tag nach der Verkündung,
auf das Landesamt für Soziales und Versorgung am 1. Juni 2010 sowie
auf das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit am 1. August 2010
in Kraft.
Potsdam, den 26. März 2010
Der Minister für Arbeit,
Soziales, Frauen und Familie
Günter Baaske