Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben
RobErhÜbkGArt 1
Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von London vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.