Gesetze / Rohrleitungsnetz- und Industrieanlagenumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung

RohrIndUTechAusbV

§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“,
2.
„Einsetzen von Verfahrenstechnik“,
3.
„Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 9 § 11