Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV 2023

§ 8 Bundesministerium des Innern und für Heimat

Lebenswichtige Einrichtung ist im Bundesministerium des Innern und für Heimat unbeschadet von § 6 der Leitungsbereich für den Zivil- und Katastrophenschutz.

§ 7 § 9