Gesetze / SÜG · BGBl I 1994, 867

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen

45 Normen · ausgefertigt 20.04.1994 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
  4. § 2 Betroffener Personenkreis
  5. § 3 Zuständigkeit
  6. § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
  7. § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung beim materiellen Geheimschutz
  8. § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
  9. § 6 Rechte der an der Sicherheitsüberprüfung beteiligten Personen
  10. Zweiter Abschnitt · Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
  11. § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
  12. § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
  13. § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
  14. § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
  15. § 11 Datenerhebung
  16. § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
  17. Dritter Abschnitt · Verfahren
  18. § 13 Sicherheitserklärung
  19. § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
  20. § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
  21. § 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
  22. § 15b Durchgängige Anzeigepflicht
  23. § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
  24. § 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
  25. Vierter Abschnitt · Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
  26. § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
  27. § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
  28. § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
  29. § 21 Übermittlung und Zweckbindung
  30. § 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
  31. § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
  32. Fünfter Abschnitt · Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
  33. § 24 Anwendungsbereich
  34. § 25 Zuständigkeit
  35. § 25a Meldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
  36. § 26 Sicherheitserklärung
  37. § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
  38. § 27a Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle
  39. § 28 Aktualisierung
  40. § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
  41. § 30 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
  42. § 31 Datenverarbeitung in Dateisystemen
  43. Sechster Abschnitt · Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
  44. § 32 Reisebeschränkungen
  45. § 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
  46. § 34 Verordnungsermächtigung
  47. § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  48. § 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
  49. § 36a Unabhängige Datenschutzkontrolle
  50. § 37 Strafvorschriften
  51. § 38 Bußgeldvorschriften
  52. § 39 Übergangsvorschrift