Gesetze / Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

SAFleischWiG

§ 1 Zielsetzung

Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.

§ 2