Gesetze / Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

SAFleischWiG

§ 5 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.

(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.

§ 4 § 6