Gesetze / SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
SARSCoV2AMVV§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 31. Mai 2022 außer Kraft.
(2) § 4 Absatz 1 tritt spätestens am 31. Dezember 2020 außer Kraft.