Gesetze / SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung
SARSCoV2KraftStV§ 2 Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung für die Benutzung von Fahrzeugen im Sinne der befristeten Abgrenzung nach § 1 entfällt.