Gesetze / SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung

SARSCoV2KraftStV

§ 2 Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung für die Benutzung von Fahrzeugen im Sinne der befristeten Abgrenzung nach § 1 entfällt.

§ 1 § 3