Gesetze / SCEBG · BGBl I 2006, 1911, 1917

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft

50 Normen · ausgefertigt 14.08.2006 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zielsetzung des Gesetzes
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Geltungsbereich
  6. Teil 2 · Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
  7. Kapitel 1 · Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
  8. § 4 Information der Leitungen
  9. § 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
  10. § 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  11. § 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
  12. Kapitel 2 · Wahlgremium
  13. § 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
  14. § 9 Einberufung des Wahlgremiums
  15. § 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  16. Kapitel 3 · Verhandlungsverfahren
  17. § 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  18. § 12 Sitzungen, Geschäftsordnung
  19. § 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
  20. § 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
  21. § 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
  22. § 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
  23. § 17 Niederschrift
  24. § 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen
  25. § 19 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
  26. § 20 Dauer der Verhandlungen
  27. Kapitel 4 · Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
  28. § 21 Inhalt der Vereinbarung
  29. Kapitel 5 · Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
  30. Abschnitt 1 · SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
  31. Unterabschnitt 1 · Bildung und Geschäftsführung
  32. § 22 Voraussetzung
  33. § 23 Errichtung des SCE-Betriebsrats
  34. § 24 Sitzungen und Beschlüsse
  35. § 25 Prüfung der Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
  36. § 26 Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen
  37. Unterabschnitt 2 · Aufgaben
  38. § 27 Zuständigkeiten des SCE-Betriebsrats
  39. § 28 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
  40. § 29 Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände
  41. § 30 Information durch den SCE-Betriebsrat
  42. Unterabschnitt 3 · Freistellung und Kosten
  43. § 31 Fortbildung
  44. § 32 Sachverständige
  45. § 33 Kosten und Sachaufwand
  46. Abschnitt 2 · Mitbestimmung kraft Gesetzes
  47. § 34 Besondere Voraussetzungen
  48. § 35 Umfang der Mitbestimmung
  49. § 36 Sitzverteilung und Bestellung
  50. § 37 Abberufung und Anfechtung
  51. § 38 Rechtsstellung; Innere Ordnung
  52. Abschnitt 3 · Tendenzschutz
  53. § 39 Tendenzunternehmen
  54. Teil 3 · Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
  55. § 40 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen
  56. § 41 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch ausschließlich natürliche Personen oder durch nur eine juristische Person zusammen mit natürlichen Personen
  57. Teil 4 · Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
  58. § 42 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  59. § 43 Geheimhaltung; Vertraulichkeit
  60. § 44 Schutz der Arbeitnehmervertreter
  61. § 45 Missbrauchsverbot
  62. § 46 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
  63. Teil 5 · Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
  64. § 47 Strafvorschriften
  65. § 48 Bußgeldvorschriften
  66. § 49 Geltung nationalen Rechts
  67. § 50 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie